AGB

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gut Lebbin KG Aparthotel Gästehaus

vom 01. Oktober 2015

Vorwort

Herzlich Willkommen auf dem Privaten Natur Resort Gut Lebbin auf Rügen. Über 10 Jahre haben wir nur an diesem Projekt gebaut. Mit all´ unserem Herzblut und dem Vertrauen, dass an einen so fantastischen Ort nur das Beste bestehen kann. Treten Sie ein in unsere Vision von Gastlichkeit: Seien Sie herzlich willkommen auf Gut Lebbin!

Das Private Natur Resort Gut Lebbin auf Rügen liegt umspült von den Rügischen Bodden innerhalb verschiedener Schutzgebiete (Nationalparks und Natur- und Vogelschutzgebiete) und ist selbst auch in weiten Teilen Schutzgebiet.

Tausende Zugvögel (Gänse, Kraniche uvam.), seltene und geschützte Tiere wie der Fischotter oder der Fisch- und Seeadler, oder auch unser Feld- und Wald-Wild, die Amphibien bis hin zu seltenen Faltern haben ihren Platz auf Lebbin gefunden. Wir sind sehr stolz auf unsere Schwalbenkolonie, die mit 392 Nestern (Juni 2015) zu den größten Einzelkolonien auf Rügen zählt. Und wir tun sehr viel für den Erhalt unserer Schwalben, oder auch unserer Fledermäuse, denn es gibt kein erfolgreicheres Mittel für mücken-arme Zonen.

Das Zusammenleben inmitten einer so reichen Naturlandschaft erfordert ein rücksichts- und verständnisvolles Miteinander – der Gäste untereinander und gegenüber unserer besonderen Tier- und Pflanzenwelt. Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht! Hunde sind bitte an der Leine zu führen.

Lebbin – das ist ein Ort außerhalb der Zeit. Das Leben auf Gut Lebbin richtet sich an Menschen, die die fühlbare Ruhe und die Freiräume in der Natur suchen, die Naturbeobachtungen und den weiten Blick aufs Wasser lieben und die ihr Leben bei einem Glas guten Wein genießen können.

Die unmittelbare Nähe zum Wasser trägt wesentlich zum Urlaubs-Charakter von Gut Lebbin bei. Die naturnahen Lebensräume zu erhalten und zu fördern,ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Der große Wasserzulauf für den Bodden ist in seiner ursprünglichen Art in Hanglange erhalten und erstreckt sich über ca. 100 m über das gesamte Gelände. Auf Grund der Beschaffenheit des Geländes haben wir bewusst auf künstlich angelegte Spielmöglichkeiten für Kinder verzichtet.

 

A – Beschreibung der Unterkünfte:

Die neun großzügigen Einheiten des Hotels „Gästehaus Gut Lebbin“ sind mit viel Liebe und Herzblut auf den höchsten qualitativen Standards erbaut und eingerichtet worden. Seien Sie unser Gast und helfen Sie uns diesen Charme möglichst lange zu erhalten.

Alle Apartments sind Nicht-Raucher-Unterkünfte! 

Alle Einrichtungsgegenstände Möbel, Einbauten, Böden, div. Ausstattungen, etc. können Sie auch erwerben. Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Für alle Mieter des „Gästehaus Gut Lebbin“ stehen der Park, Strand und Stege, sowie die Landwege über das Guts-Gelände zu ihrer Erholung und Nutzung auf eigene Gefahr zur Verfügung. Auch die vielerorts aufgestellten Sitzgelegenheiten können gerne genutzt werden.

Alle Unterkünfte haben mindestens eine Freifläche, die in den Frühlings- und Sommermonaten mit Gartenmöbeln ausgestattet ist. Natürlich können Sie von dort auch den Garten und die umliegenden Parkflächen nutzen.

Die Unterkünfte verfügen über moderne offene Küchen (mit Spülmaschine, Herd und Ofen, Abzughaube; Kaffeemaschine), die zudem mit Kochutensilien und -werkzeugen voll ausgestattet sind.

Der Wohnbereich ist ausgestattet mit einen Fernseher, Blue-Ray-DVD und einer Musik-Anlage. In den Bibliotheken finden Sie Bücher und Zeitschriften, die Ihnen für die Zeit Ihres Aufenthalts zur Verfügung stehen.

Für den Internetzugang steht in vielen Bereichen der Anlage und des Hauses ein kostenloses W-LAN ab April 2016 zur Verfügung.

Ihre Wäsche waschen und trocknen wir gerne gegen eine pauschale Gebühr. Bitte sprechen Sie uns an.

Bei Ihrer Anreise ist Ihr Hotelapartment mit frischer Bettwäsche, Badtüchern, Bademantel, Hand- und Geschirrtüchern, Toilettenpapier, Spülmaschinentabs u.v.a.m. ausgestattet.

Eine Kurzbeschreibung der Unterkünfte finden Sie auf der Internetseite www.gut-lebbin.de unter dem Punkt Buchungsanfrage

Der Vertragsgegenstand zwischen dem Gast und der Gut Lebbin KG kommt in Bezug auf die Vermietung der Unterkunft zustande. Andere „freiwillige Zusatz-Leistungen“ wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten im Außenbereich, Strandkörbe, W-LAN und ähnlichem werden im Normalfall unentgeltlich bereitgestellt: Ein Anspruch des Gastes auf diese freiwilligen Zusatz-Leistungen besteht aber nicht. Sofern diese Leistungen temporär nicht geboten werden, leitet sich daraus für den Gast kein Anspruch auf eine Minderung des Mietpreises ab.

 

B – Buchung unserer Unterkünfte:

Das Private Natur Resort Gut Lebbin macht keine saisonalen Unterschiede. So werden Sie bei uns auch keine saisonal bedingten Preisunterschiede finden. Unsere Unterkünfte stehen Ihnen am Tag Ihrer Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Am Tag der Abreise bitten wir Sie die Unterkunft bis 11.00 Uhr frei zu geben.

Individuelle Absprachen sind oft möglich. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Grundsätzlich kann die Unterkunft nur von der Gästeanzahl bewohnt werden, die auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Freunde oder Bekannte empfangen.

Wird Ihre Buchungsanfrage durch die Gut Lebbin KG via Fax, E-Mail oder andere Kommunikationsmittel bestätigt, kommt ein Vermietungsvertrag zustande (Annahme des Angebots). Der Vermieter bietet die Unterkunft nun nicht mehr für den betreffenden Zeitraum an und macht die Buchung im Buchungskalender kenntlich.

 

C – Mietpreis, Bezahlung und Kaution für Schäden und erhöhter Reinigungsaufwand:

Ihr Privates Natur Resort Gut Lebbin ist ein Hotel Garni. So haben Sie, neben weiteren angenehmen Dienstleistungen, die Möglichkeit der Nutzung unserer reichhaltigen Frühstücksbar.

Der Mietpreis für eine Unterkunft ist in der Preisliste (gültig für Buchungen ab dem 01. Januar 2021) aufgeführt und variiert nach der gewählten Unterkunft.

Der Tages-Mietpreis setzt sich zusammen aus der Miete für die jeweilige Unterkunft (inkl. 7 Prozent MwSt.)

Der Gesamtpreis für den Mietzeitraum setzt sich zusammen aus der Miete für die Unterkunft multipliziert mit der Anzahl der Übernachtungen.

Für mitreisende Hunde erheben wir eine Pauschale (ohne Futter) in Höhe von 20,00 € je Tier und Tag. Es sind maximal zwei Hunde je Suite gestattet.

Der Preis des Frühstücks ist nicht inklusive und wird wie folgt berechnet:

Erwachsene je Frühstück – 20,50 €

Kinder von 5 bis 10 Jahren – 12,00 €

Kinder bis 5 Jahre – Kostenfrei

Die Abrechnung des Frühstücks und andere sonstige Leistungen, erfolgt bei Abreise.

Wir bitten um 10% Anzahlung nach Buchungsbestätigung.

Eine Woche vor Anreise überweisen Sie bitte den Restbetrag von 90% ohne Abzüge auf das nachfolgende Konto:

Gut Lebbin KG

DE98 2005 0550 1002 2228 32 (Hamburger Sparkasse AG)

 

 

Schäden

Schäden können immer einmal passieren. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, wenn etwas zu Bruch gegangen ist oder etwas nicht mehr funktionstüchtig ist. So können wir schnell reagieren und eine Reparatur vornehmen oder Ersatz zur Verfügung stellen.

HAUSTIERE

Auch Ihre Hunde sind hier auf Gut Lebbin herzlich willkommen! Bitte sprechen Sie uns bei Ihrer Buchung darauf an.
Die Tagespauschale für jeden einzelnen Hund beträgt EURO 20,00.

Bitte denken Sie an die Wildtiere auf Gut Lebbin, die hier sehr zahlreich vertreten sind. Sollte Ihr Hund jagdlich interessiert sein, leinen Sie ihn bitte an. Gerade in der Dämmerungszeit kommen viele Wildtiere bis ans Haus. Damit alle gemeinsam dieses Erlebnis geniessen können, bitten wir Sie ganz besonders viel Sorgfalt walten zu lassen. Gerade in der Brut und Setzzeit (1. April – 31. Juli) ist die Rücksichtnahme besonders wichtig.

D – Nebenkosten:

Variable Nebenkosten wie Gas, Warm- Kaltwasser, Strom oder ähnliches sind im Mietpreis enthalten.

Das Gut Lebbin bezieht sein Trinkwasser aus den eigenen Brunnenanlagen, in einer hochmodernen ökologischen Aufbereitungsanlage wird dem Wasser Eisen und Kalk entzogen, bevor es in das Hausnetz gepumpt wird. In einer eigenen vollökologischen Kläranlage reinigen wir unsere Abwässer wieder bis auf Trinkwasserniveau, was mehrmals im Jahr kontrolliert wird. Unser Strom wird zu großen Teilen durch die installierte Photovoltaik-Anlage produziert.

Helfen Sie uns durch Ihren verantwortungsvollen Umgang unsere Ressourcen zu schonen und die Natur zu entlasten!

Auch in Sachen Müll bemühen wir uns nicht nur gut sortiert zu trennen, sondern möglichst wenig Müll zu produzieren. In den Apartments steht Ihnen ein Mülltrennungssystem zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

 

E – Reinigung der Apartments:

Als Hotel Garni bieten wir wähend Ihres Aufenthaltes einen Zimmerservice an. Dieser beinhaltet tägliche Müllentsorgung; Betten machen; ggf. Reinigung der Böden. Handtuchwechsel und Bettwäsche nach Bedarf.
Bei Ihrer Anreise steht Ihnen das Apartment ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Bei Ihrer Abreise bitten wir Sie das Apartment bis 11.00 Uhr frei zugeben.

 

G – Sachbeschädigung:

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder ihre Besucher und Haustiere entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort ungefragt binnen kürzester Zeit (längstens 24 Stunden) alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.

 

H – Leistungsänderungen:

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich zu informieren.

 

I – Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Leider kann es vorkommen, dass Sie Ihren Urlaub nicht antreten können. Um den finanziellen Schaden zu begrenzen , bietet sich eine Reiserücktrittsversicherung an. Informationen dazu finden Sie unter  www.reiseversicherung-vergleich.info/

Wir bemühen uns natürlich um eine Neuvermietung. Wird das nicht möglich, ergeben sich die unten aufgeführten Stornoregelungen.

Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten nur dann Seite 4 von 7 ablehnen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Der Mieter kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der schriftliche Eingang der Erklärung beim Vermieter.

Da der Vermieter mit Erhalt der Buchungsbestätigung die Vermarktung der Apartments für den betreffenden Zeitraum beendet und potentielle Interessenten abweist, steht ihm bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung („Stornierungskosten“) zu; diese beträgt pauschal:

  • Bei Buchung der Apartments:
    • Bis 60 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an;
    • Bis 45 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 10 Tage vor Mietbeginn 75 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 Prozent des vereinbarten Preises.

Die „Stornierungskosten“ werden von der Gut Lebbin KG nach Erhalt der Stornierung in Rechnung gestellt und sind binnen zehn Tagen zur Zahlung fällig.

  • Bei Buchung der Anlage des Gutshauses für Festivitäten / Feste:
    • Bis 140 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des vereinbarten Preises; Seite 5 von 7
    • Bis 60 Tage vor Mietbeginn 75 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 10 Tage vor Mietbeginn 90 Prozent des vereinbarten Preises;

Für Feste gilt die gleiche Logik wie in oben dargestellter Grafik – mit den für Feste spezifischen Fristen.

Grundsätzlich ist es dem Mieter möglich, den Nachweis zu erbringen, dass ein finanzieller Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist als die pauschale Berechnung der „Entschädigung“.

Bezieht ein Mieter das gemietete Apartment nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen ab, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Mietpreisanspruch.

 

J – Rücktritt durch den Vermieter:

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verloren gegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.

Die Gut Lebbin KG kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter die Ordnung der Anlage ungeachtet einer Abmahnung der Gut Lebbin KG nachhaltig stört, wenn die Gut Lebbin KG berechtigten Anlass hat, dieses zu vermuten oder wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. Einer Abmahnung bedarf es in schwerwiegenden Fällen nicht. Die Gut Lebbin KG hat den Mieter von der Seite 6 von 7 Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es gelten die Bestimmungen aus Abschnitt „I Ersatzperson, Rücktritt, …“. Der Vermieter behält unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit bzw. ist zur Erstattung von bereits erhaltenen Zahlungen nicht verpflichtet. Bei berechtigtem Rücktritt vom Mietvertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

K – Beschränkung der Haftung:

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den zweifachen Mietpreis, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Der Vermieter haftet nicht: • In Fällen höherer Gewalt wie Feuer, Wasser, extremer Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Meeres-, Strand- oder Umweltverschmutzung, sonstige Katastrophen oder Unfälle, etc.

  • Für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind.
  • Für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht selbst betreffen.
  • Für Diebstahl-, Feuer-, Baumabbruch- oder Wasserschäden am Eigentum und KfZ des Mieters.
  • Für Unfälle an bzw. infolge der Nutzung von Freizeiteinrichtungen, die auf und außerhalb der Gutsanlage angeboten werden. (z.B. Ruderboot, Segelboot, Bootssteg, Sauna, Kamin, etc.).

Insgesamt gilt, dass Eltern für Ihre Kinder haften.

Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im Sommer je nach Witterungs- und Windverhältnissen zum Teil viele Mücken und andere Insekten vorhanden sein können. Wir möchten Sie bitten die Fenster und Türen geschlossen zu halten, wenn Sie in den Räumen das Licht brennen haben.

 

L – Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich Seite 7 von 7 dazu verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen um den eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten

(Mitwirkungspflicht). Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort melden, damit die Mängel überprüft und ggf. kurzfristig beseitigt werden können oder ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann.

Vor einer Kündigung nach §651 BGB ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche auf Minderung hat der Vermieter gemäß §651g Abs. I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter anzuzeigen. Die Ansprüche verjähren gemäß 651 II BGB in 6 Monaten. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Vermieter seine Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

 

M – Gerichtsstand:

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und Vermietung der Apartments oder der Erbringung sonstiger touristischer Dienstleistungen gilt als Gerichtstand Bergen auf Rügen. Es gilt deutsches Recht.

 

N – Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung der Apartments sowie für alle weiteren für die Gäste des Privaten Natur Resort Gut Lebbin erbrachten Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen der Mieter finden nur Anwendung, wenn diese vor der Buchung schriftlich vereinbart worden sind.

 

O – Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte und Regelungen hiervon nicht berührt.

 

Privates Natur Resort Gut Lebbin

Lebbin auf Rügen, Juli 2015